Wird Fassadensanierung gefördert?

Eine Fassadensanierung ist eine größere Investition — und viele Hausbesitzer fragen sich zu Recht, ob es staatliche Unterstützung dafür gibt. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ja. Die etwas komplexere Nachricht: Die Förderlandschaft ist vielfältig, die Bedingungen unterscheiden sich je nach Maßnahme, Gebäude und Bundesland — und wer zu spät fragt, verliert den Anspruch. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen strukturierten Überblick, damit Sie die richtigen Fragen stellen — und die richtigen Stellen rechtzeitig kontaktieren.
1. Warum Förderung und Fassadensanierung oft zusammenpassen
Förderprogramme für Gebäudesanierungen haben in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen — nicht zuletzt durch die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Eine Fassadensanierung ist häufig mit energetischen Verbesserungen verbunden, die genau in diesen Förderrahmen passen.
Energetische Sanierung als Förderhebel
Wer die Fassade nicht nur neu streicht, sondern gleichzeitig dämmt, verbessert die Energieeffizienz des Gebäudes messbar. Genau das fördert der Staat — über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, und über verschiedene Länderprogramme.
Reiner Anstrich vs. energetische Maßnahme
Ein einfacher Fassadenanstrich ohne dämmende Wirkung fällt in der Regel nicht unter energetische Förderprogramme. Wer jedoch im Zuge der Sanierung ein Wärmedämmverbundsystem aufbringt oder andere wärmedämmende Maßnahmen umsetzt, kann Fördergelder beantragen — teils in erheblicher Höhe.
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für Gebäudesanierungen — und die erste Anlaufstelle für Hausbesitzer, die ihre Fassade energetisch sanieren möchten.
Was gefördert wird
Wärmedämmmaßnahmen an der Außenwand — also das Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems oder einer hinterlüfteten Vorhangfassade — sind förderfähige Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten, kurz U-Wert.
Förderung als Zuschuss oder Kredit
Die BEG bietet beide Varianten: Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — kurz BAFA — oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW-Bank. Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Umfang der Maßnahme und der individuellen finanziellen Situation ab.
Förderhöhe als Orientierung
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden derzeit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt — mit einem maximalen förderfähigen Betrag von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Die genauen Konditionen ändern sich regelmäßig und sollten vor Antragstellung aktuell geprüft werden.
Energieeffizienz-Experte ist Pflicht
Für BEG-Förderungen ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Dieser prüft die geplante Maßnahme, bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet den Antrag. Die Kosten für den Experten sind ebenfalls förderfähig.
3. KfW-Förderprogramme im Überblick
Die KfW-Bank bietet neben den BEG-Programmen weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die für Fassadensanierungen relevant sein können.
KfW-Kredit für Einzelmaßnahmen
Über das BEG-Einzelmaßnahmenprogramm der KfW können zinsgünstige Kredite für Dämmmaßnahmen an der Fassade beantragt werden. Der Vorteil: Die Finanzierung größerer Sanierungsvorhaben wird erleichtert, ohne dass das gesamte Eigenkapital eingesetzt werden muss.
Sanierung zum Effizienzhaus
Wer die Fassadensanierung als Teil einer umfassenden Gebäudesanierung plant — mit dem Ziel, ein bestimmtes KfW-Effizienzhaus-Niveau zu erreichen — kann von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren. Hier lohnt sich eine frühzeitige Gesamtplanung mit einem Energieberater.
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Ein entscheidender Punkt: KfW-Förderungen müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer erst nach Abschluss der Arbeiten einen Antrag stellt, geht leer aus. Diese Regel gilt ohne Ausnahme.
4. Länderprogramme und kommunale Förderung
Neben den Bundesprogrammen gibt es in vielen Bundesländern und Kommunen zusätzliche Förderangebote — die in Kombination mit BEG und KfW genutzt werden können.
Landeseigene Förderprogramme
Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer haben eigene Programme zur Gebäudesanierung — teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiger Kredit über die jeweilige Landesförderbank. Die Konditionen variieren stark und werden regelmäßig angepasst.
Kommunale Zuschüsse
Einige Städte und Gemeinden fördern Fassadensanierungen zusätzlich — besonders in Innenstadtbereichen oder Sanierungsgebieten, in denen das Erscheinungsbild der Bebauung erhalten oder verbessert werden soll. Ein Anruf beim zuständigen Stadtplanungsamt klärt, ob solche Programme vor Ort existieren.
Denkmalschutzförderung
Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es gesonderte Förderprogramme — sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Hier sind die Anforderungen an die Ausführung strenger, die Förderbeträge aber oft höher. Zusätzlich bietet das Steuerrecht für Denkmaleigentümer besondere Abschreibungsmöglichkeiten.
5. Steuerliche Absetzbarkeit als ergänzende Option
Wer keine Förderung beantragt hat oder nicht förderfähig ist, kann Fassadensanierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Wie bei allen Handwerkerleistungen gilt: 20 Prozent der Lohnkosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Das gilt auch für Fassadenarbeiten am selbstgenutzten Eigenheim, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Keine Doppelförderung
Wer bereits BEG-Zuschüsse oder KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss erhalten hat, kann dieselben Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzen. Beide Wege schließen sich gegenseitig aus — welcher günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.
6. Worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten
Förderanträge sind kein bürokratisches Selbstläufer — aber mit der richtigen Vorbereitung auch kein Hindernis.
Frühzeitig informieren und planen
Der häufigste Fehler: mit den Arbeiten beginnen, bevor der Antrag gestellt ist. Für alle BEG- und KfW-Programme gilt das Prinzip der Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. Wer zu früh anfängt, verliert den Förderanspruch — ohne Ausnahme und ohne Kulanz.
Angebote und Rechnungen sorgfältig dokumentieren
Für die Abrechnung von Förderprogrammen werden detaillierte Rechnungen benötigt, die Leistungen und Kosten klar aufschlüsseln. Ein seriöser Malerbetrieb stellt diese Unterlagen in der erforderlichen Form aus — und kennt die typischen Anforderungen der Förderstellen.
Energieberater frühzeitig einbinden
Wer energetische Förderungen anstrebt, kommt an einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten nicht vorbei. Frühzeitig eingebunden kann er nicht nur den Förderantrag begleiten, sondern auch die Maßnahmenplanung optimieren — und sicherstellen, dass die geforderten technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.
7. Was ein erfahrener Malerbetrieb zur Förderung beitragen kann
Ein Malerbetrieb ist kein Förderberater — aber er ist ein wichtiger Partner bei der Vorbereitung und Umsetzung förderfähiger Maßnahmen.
Fachgerechte Ausführung als Fördervoraussetzung
Viele Förderprogramme setzen voraus, dass Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Eigenleistungen sind in der Regel nicht förderfähig. Ein erfahrener Malerbetrieb liefert die notwendige handwerkliche Qualität — und die Dokumentation, die Förderstellen verlangen.
Hinweis auf Fördermöglichkeiten
Ein guter Fachbetrieb kennt die gängigen Förderprogramme und weist Kunden aktiv darauf hin — besonders wenn eine Fassadensanierung mit energetischen Maßnahmen verbunden werden kann. Diese Beratung kostet nichts und kann den finanziellen Spielraum des Auftraggebers erheblich verbessern.
8. Fazit: Förderung lohnt sich — aber nur mit der richtigen Vorbereitung
Fassadensanierungen können in vielen Fällen gefördert werden — als energetische Maßnahme über BEG und KfW, über Länderprogramme oder steuerlich über § 35a EStG. Entscheidend ist die rechtzeitige Information und Antragstellung vor Beginn der Arbeiten. Wer diesen Schritt überspringt, verschenkt bares Geld. Ein erfahrener Malerbetrieb und ein zugelassener Energieberater sind die richtigen Partner, um Förderungen sicher zu beantragen und die Sanierung optimal umzusetzen.




